Veröffentlicht 13. Juni 2024
von Dirk Langenheim
Barrierefreie digitale Services – Teil 1
Über die Chancen und Vorteile barrierefreier digitaler Angebote
In unserer digitalisierten Welt, in der das Internet eine zentrale Rolle im täglichen Leben spielt, ist die Barrierefreiheit von Websites, Online-Shops, Apps und anderen digitalen Angeboten und Diensten von entscheidender Bedeutung. Wichtig ist, digitale Inhalte für alle Nutzer:innen zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit ist nicht das Bonus-Feature für Menschen mit Beeinträchtigungen
Barrierefreiheit im digitalen Raum geht weit über die bloße Kompatibilität mit Screenreadern hinaus. Sie umfasst eine Vielzahl von Facetten, die darauf abzielen, Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Sehbehinderungen den Inhalt einer Website verstehen können, sondern auch, dass Personen mit weniger offensichtlichen Einschränkungen wie motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen die Webseite problemlos nutzen können.
Indem wir die Barrierefreiheit in all ihren Facetten berücksichtigen, ermöglichen wir einem breiten Spektrum von Nutzenden Zugang zu unseren Angeboten und erleichtern ihnen die Interaktion mit unseren digitalen Plattformen.
Ganz konkret: Barrierefreiheit bietet ein enormes Potenzial und zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Nutzende gleichermaßen. Einer der bedeutendsten Aspekte ist die Erweiterung der Zielgruppe.
Warum barrierefreie digitale Angebote für Anbietende und Nutzende Sinn ergeben
Digitale Angebote und Dienste sollten barrierefrei gestaltet werden, um die vollständige Zielgruppe mit dem Angebot zu erreichen. Eine größere Reichweite führt bei vielen Angeboten zu einer Erhöhung der potenziellen Kundenbasis. Und schon damit lässt sich ein positiver Return on Investment (ROI) auf den Aufwand rechnen, den man für die Umsetzung aufbringen muss.
Darüber hinaus verbessert die Umsetzung von Barrierefreiheit die Usability und Benutzererfahrung für alle Nutzenden. Durch die Berücksichtigung verschiedener Bedürfnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung von Websites schaffen wir intuitivere und benutzerfreundlichere Oberflächen. Dies trägt nicht nur zur Kundenzufriedenheit bei, sondern kann auch zu einer Steigerung der Konversionsraten führen. Spätestens jetzt fällt die Berechnung des ROI endgültig positiv aus.
Ein weiterer wichtiger Vorteil liegt in der Stärkung des Markenimages. Unternehmen, die sich aktiv für Barrierefreiheit einsetzen, werden als sozial verantwortlich und zugänglich wahrgenommen. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher:innen zu stärken und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen. Zudem ist man vor Abmahnungen und Strafen sicher. Insgesamt bedeutet die Barrierefreiheit von Websites also nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern eröffnet auch eine Vielzahl von Chancen, die es Unternehmen ermöglichen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Last but not least: Rechtliche Gründe für Barrierefreiheit
In Deutschland und Europa basieren die rechtlichen Grundlagen für barrierefreie digitale Angebote auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und mobilen Anwendungen. Das BFSG erweitert diese Anforderungen ab Juni 2025 auf den privaten Sektor, einschließlich E-Commerce und Dienstleistungen. Ziel ist es, digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und die digitale Teilhabe zu fördern. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen – einschließlich Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen.
Mein Fazit: Man sollte im eigenen Interesse seine digitalen Angebote barrierefrei anbieten. Viele Institutionen und Unternehmen müssen das spätestens Mitte 2025 auch tun, um empfindlichen Strafen zu entgehen. Wie man dahin kommt, darüber spreche ich dann im nächsten Teil. Stay tuned.
Experte: Dirk Langenheim ist Head of Business Development bei neusta integrate und beschäftigt sich bereits seit über 20 Jahren mit der Entwicklung barrierefreier Webangebote für öffentliche Verwaltungen, große internationale Konzerne und karitative und gemeinnützige Organisationen.
Du willst mehr über das Thema erfahren?
Dirk Langenheim freut sich, von dir zu hören: d.langenheim@neusta.de